Energetische Beratung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) als rechtliche Grundlage, schreibt Eigentümern von Immobilien die Vorlage eines Energieausweises zwecks Dokumentation der energetischen Bewertung des Ist-Zustandes bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder Wohnung verpflichtend vor.

Ein Energieausweis muss auch immer bei einem Neubau, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden und der Durchführung einer umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahme ausgestellt werden.

Der Energieausweis beschreibt neben den gesetzlichen Pflichtangaben die Effizienzklasse einer Immobilie anhand der ermittelten Kenndaten und weist den Energiebedarf, sowie mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen aus.

Ähnlich den Energieeffizienzklassen wie man sie von Elektrogeräten kennt, reicht die Referenzskala von A+ bis H und zeigt die durchschnittlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes, die allerdings je nach Lage der Wohnung und individuellem Nutzerverhalten stark abweichen können.

Damit liefert er potenziellen Interessenten eine objektive Vergleichsgrundlage und muss in Immobilienanzeigen veröffentlicht und bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden.

Welches Verfahren zwingend anzuwenden ist, hängt von verschiedenen Kriterien der Immobilie bzw. Maßnahme ab.

Die Gültigkeit der Energieausweise beträgt in der Regel zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum und muss zu diesem Zeitpunkt den Vorgaben der aktuell geltenden EnEV entsprechen.

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde mit einem Bußgeld bis zu 15.000€ geahndet werden.

 

Erstellung von Energieausweisen
 

Wir unterstützen und beraten Sie ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.

  • Verbrauchsausweis
Definiert über das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner.

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden Grunddaten zur Immobilie sowie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erfasst.

 

  • Bedarfsausweis

Detaillierte Auskunft über den energetischen Gesamtzustand des Gebäudes.

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Grunddaten zur Immobilie sowie genaue Daten zur Gebäudehülle und der Anlagentechnik erfasst.

 

 

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