Gutachten zur Immobilienbewertung werden als „Verkehrswertgutachten“ bezeichnet und stellen den aktuellen Marktwert einer Immobilie dar.
Es wird generell zwischen drei Wertermittlungsverfahren, dem Sachwert, Vergleichswert und Ertragswert unterschieden. Das jeweilig angewandte Verfahren hängt von der Nutzungsart der Immobilie, den baurechtlichen Bestimmungen und der Grundlage des Bewertungsanlasses ab.
Der Marktwert („Verkehrswert“) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§194 BauGB)
Erstellung von Verkehrswertgutachten
für bebaute und unbebaute Grundstücke
Anlässe zur Bewertung